Prostitutionsgesetz
Gesetzgebung in der Schweiz
In der Schweiz gilt die Prostitution als legale und anerkannte wirtschaftliche Tätigkeit. Gemäss dem Schweizerischen Strafgesetzbuch ist die Ausübung der Prostitution für Volljährige (ab 18 Jahren) legal.
Kantonale Vorschriften
Während die Prostitution auf Bundesebene legal ist, hat jeder Schweizer Kanton seine eigenen Gesetze zur Regelung der Ausübung der Prostitution. Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter müssen sich bei der Kantonspolizei oder den zuständigen Behörden ihres Wohn- oder Arbeitskantons anmelden.
Steuerliche und soziale Verpflichtungen
Einkünfte aus Prostitution sind in der Schweiz steuerpflichtig. Wer der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich als Selbständigerwerbende (bzw. je nach Fall als Arbeitnehmer) bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) anzumelden und seine Einkünfte bei den zuständigen Steuerbehörden zu deklarieren.
Unabhängigkeit und Sicherheit
MyEscorts.ch agiert ausschliesslich als Werbeplattform. Wir sind weder eine Escort-Agentur noch Arbeitgeber. Jeder Inserent auf MyEscorts.ch übt seine Tätigkeit völlig unabhängig und in eigener Verantwortung aus und verpflichtet sich, die geltenden Schweizer Gesetze einzuhalten.
Der Inhalt dieser Seite ist für ein erwachsenes Publikum über 18 Jahren bestimmt.
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